Wer finanziert die Rente 63/45 und die Mütterrenten ?

Der von der großen Koalition politisch gewollte Verzicht auf eine eigentlich anstehende Beitragssenkung zum Jahresbeginn 2014 schmälert die Renten- erhöhungen in den nächsten Jahren.

Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung hätte 2014 ein Beitragssatz von 18,3 Prozent gereicht, um die laufenden Renten zu finanzieren. Derzeit beträgt der Beitragssatz 18,7 Prozent (2014: 18,9 Prozent).

Nach bisheriger Rechtslage hätte der Beitragssatz zu Beginn des Jahres 2014 deshalb auf 18,3 Prozent sinken müssen. Im Eiltempo hatten Union und SPD eine Beitragssenkung in der Rentenversicherung gestoppt, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer 2014 um etwa 6 Milliarden Euro entlastet hätte. Damit wollen sie die Rentenkasse zur Finanzierung ihrer Rentenpläne wie z.B. eine höhere Mütterrente füllen.

Im Ergebnis wird die Rentenreform demnach überwiegend von den Beitragszahlern finanziert, da die Rücklagen der Rentenkasse aufgezehrt werden und auf die eigentlich mögliche Senkung des Beitragssatzes verzichtet wird. Aber nicht nur künftige, sondern auch derzeitige Rentner tragen zur Finanzierung bei: Durch den Verzicht auf Beitragssenkungen und die höheren Rentenausgaben fallen die jährlichen Rentenerhöhungen niedriger aus, wird in der Begründung des Gesetzentwurfs eingeräumt: „Das Sicherungsniveau vor Steuern fällt somit geringer aus.“