Bundesverfassungsgericht: Keine höheren Renten für Ex-Stasi-Mitarbeiter

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren bei ihm anhängigen Verfassungsbeschwerden bekräftigt, dass die nur begrenzte Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus dem Sonderversorgungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland (§ 7 Abs. 1 AAÜG i.d.F. des 2. AAÜG-ÄndG) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

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SG Karlsruhe: Keine Sperrzeit nach Abschluss eines Altersteilzeitvertrags

Löst ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis durch Abschluss eines Alters- teilzeitvertrags, so kann er sich auf einen wichtigen Grund für die Arbeitsaufgabe berufen, wenn er im Anschluss an die Altersteilzeit nahtlos in den Ruhestand wechseln will und dies prognostisch möglich erscheint, insbesondere nach der rentenrechtlichen Lage.

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