Für den Ratsuchenden stellt sich zunächst immer die Frage, welche Kosten ihn für eine unabhängige rechtliche Beratung entstehen.

Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) darf die Gebühr für eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“ 190 EUR zuzüglich Auslagen und MwSt betragen.

Die Rentenkanzlei Kolb berechnet für eine sozialrechtliche, auf Ihren Einzelfall bezogene Erstberatung regulär

bis ca. 30 Min.
eine Gebühr von 75 EUR
(zzgl. 19% MwSt) = 89,25 EUR

bis ca. 60 Min.
eine Gebühr von 150 EUR
(zzgl. 19% MwSt) = 178,50 EUR

Für aufwändige Beratungen, die deutlich über eine Stunde hinausgehen, wird die Gebühr nach Zeitaufwand auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung berechnet.

Möchten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Anliegens beauftragen, können Sie bereits im ersten Telefonat alle relevanten Fragen vorab besprechen und ggf. einen persönlichen Termin vereinbaren.

Während dieses Erstberatungsgesprächs wird dann anhand der vorliegenden Unterlagen und des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes Ihr Fall eingehend erörtert und eine Bewertung der Rechtslage vorgenommen. Wir unterbreiten Ihnen zudem Vorschläge für das weitere Vorgehen und informieren Sie über die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie die Erstberatungsgebühr direkt im Anschluss an die Beratung in bar zu bezahlen.

Für eine weitere – über die Erstberatung hinausgehende – Beratung werden die gesetzlich vorgegebenen Gebühren fällig, wobei die Erstberatungsgebühr angerechnet wird.

Gleiches gilt, wenn Sie uns nach der Beratung ein Mandat erteilen. In der Regel schliessen wir dann eine verbindliche Vergütungsvereinbarung, insbesondere dann, wenn ein umfangreicher und komplizierter Fall zu bearbeiten ist.

Auch in sozialrechtlichen Streitigkeiten gibt es mittlerweile die Möglichkeit einen sog. „Prozessfinanzierer“ einzuschalten. Der Prozessfinanzierer übernimmt nach vorheriger Prüfung der Erfolgschancen weitgehend das Kostenrisiko.
Gewinnen Sie das Klageverfahren, erhält der Prozessfinanzierer eine prozentuale Erfolgsbeteiligung. Verlieren Sie den Prozess, zahlen Sie nur einen vorab vereinbarten Eigenanteil. Auf diese Weise können Sie einen Rechtsstreit also nahezu risikofrei führen.

Über die Kostenfrage sprechen wir mit unseren Mandanten umfassend und offen. Es ist uns wichtig, dass Sie das Gefühl haben, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis stehen.Ob Beratungs- oder Prozesskostenhilfe, Leistungen privater Rechtsschutzversicherer, eigene Kostenübernahme oder das Engagement eines Prozesskostenfinanzierers – es gibt viele Möglichkeiten, um ein sozialversicherungsrechtliches Mandat zu finanzieren.

Allgemeine Anfragen, etwa zu unseren Leistungen, Beratungsterminen und Kosten, beantworten wir selbstverständlich kostenfrei.

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich in der Regel schon nach der Erstberatung – und ohne weitere, kostenaufwändige Prüfungen – gut abschätzen läßt, ob es sinnvoll ist, in der Sache weiter vorzugehen.

Neben zeitnahen Besprechungsterminen in unseren Büros bieten wir Ihnen auch Rechtsberatung per Telefon oder Email an.

Bei unserer Online-Beratung wissen Sie vorher immer ganz genau, welche Kosten entstehen. Die Kosten einer Online-Beratung stehen von vornherein fest, egal, wie umfangreich Ihre Sache ist und wie lange sie dauert.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, klären wir auf Wunsch vorab mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme. Danach können Sie frei entscheiden, ob Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.

Möchten Sie staatliche Beratungshilfe in Anspruch nehmen, so bringen Sie bitte bereits zum Erstberatungstermin den Beratungshilfeschein des zuständigen Amtsgerichts mit und legen diesen vor Beginn der Beratung vor, da ansonsten keine Beratung nach BerHG stattfinden kann.

Übrigens:
Rentenberatungskosten und Honorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997).