Was wir für Sie tun können

Das Sozialrecht in seiner Gesamtheit ist so komplex, dass selbst ausgewiesene Experten nicht über alles Bescheid wissen und Auskunft geben können – auch bei uns ist das nicht anders.

Unsere Mandanten erwarten hohe fachliche Kompetenz und die bestmögliche Vertretung ihrer Interessen. Diesem Anspruch stellen wir uns. Überdurchschnittliche Ergebnisse sind nur durch eine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete möglich. Unsere Kanzlei ist auf die Beratung und Fallbearbeitung in den Gebieten

Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)

Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)

Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)

Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)

ausgerichtet. In diesen Kernkompetenzen erweitern wir permanent unser Fachwissen. Regelmäßige Fortbildung betrachten wir als Selbstverständlichkeit.

Rechtsbereiche lassen sich nicht strikt gegeneinander abgrenzen. Bei der Mandatsbearbeitung unterhalten wir deshalb fallbezogene Kooperationen zu anderen Rentenberatern, Rechtsanwälten, Steuerberatern etc. Gerade für wirtschaftlich tätige Mandanten ist es wichtig, einen Gesamtzusammenhang aller relevanten Aspekte herzustellen und in eine ganzheitliche Beurteilung einfließen zu lassen. Auf diese Weise bieten wir Ihnen Beratungs-, Gestaltungs- und Vertretungskompetenz aus einer Hand.

In der alltäglichen Beratungspraxis verstehen wir uns als Ansprechpartner für alle sozialrechtlichen Probleme. Dies führt natürlich dazu, dass wir im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen auch in angrenzenden Bereichen Auskunft geben und Mandate übernehmen. Wenn es aber auf ungewohntem Terrain ins Detail geht, dann verweisen wir lieber auf andere Spezialisten – im Interesse und zur Zufriedenheit unserer Mandanten.